a) Die Schutzraumraumbelüftungen (auf dem Plan Schutzraum [Nr. 84304] mit «VA 150» bezeichnet) befinden sich vorliegend in zwei Wandnischen, welche mit einem demontierbaren Abschluss inkl. Türe aus Draht gegen den Garagenraum abgeschlossen sind.20 Gemäss Plan öffnet sich die Türe gegen aussen, in Wirklichkeit geht sie nach innen auf. b) Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass die Apparaturen und die ZS- Lüftungseinrichtungen durch das vorhandene Gitter zu wenig von den Abgasen geschützt seien. Zudem müssten sich die Gittertüren nicht gegen den Technikraum (nach innen), sondern gegen die Garage öffnen lassen.