Ist es hingegen nur eine Frage des Unterhalts, ist dafür die Stockwerkeigentümerschaft zuständig (Art. 65 BZG19). Sofern die Panzerschiebetür rasch und einfach geschlossen werden kann, handelt es sich bei der von den Beschwerdeführenden bemängelten Dicke des Bleches zur Abdeckung der Schwelle allenfalls um einen zivilrechtlichen Werkmangel und könnte nicht im vorliegenden Baupolizeiverfahren geltend gemacht werden. 3. Fronten ZS-Lüftungseinrichtungen