c) Mit Gesamtentscheid vom 15. Oktober 2014 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland das Bauvorhaben und erklärte die Nebenbestimmungen des beigelegten Amtsberichts über die Erstellung eines Pflichtschutzraums des ABSM vom 28. August 2014 zum Bestandteil des Gesamtentscheides (Dispositiv nach Ziffer 4.1.7).12 Im Gesamtentscheid werden die Nebenbestimmungen somit nicht wiedergegeben, sondern sie werden mit einem Verweis auf die Nebenbestimmungen des beigelegten Amtsberichts über die Erstellung eines Pflichtschutzraums