65 Abs. 1 VRPG8). Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird eingetreten. 2. Panzerschiebewand a) Nachdem die Abteilung Zivil- und Bevölkerungsschutz des ABSM in ihrem Amtsbericht vom 22. April 2014 die Erstellung eines Schutzraums verlangt hatte, reichten die Beschwerdegegnerinnen eine entsprechende Projektänderung ein.9 Sie erstellten den Schutzraum gemäss den vom ABSM genehmigten Plänen in der Einstellhalle 1. Der Schutzraum dient in Friedenszeiten als Einstellhalle und wird im Kriegsfall mit einer Panzerschiebewand verschlossen und vom Rest der Einstellhalle abgetrennt.10 Die Abnahme der Zivilschutzanlage durch das ABSM erfolgte am 18. Januar 2018.11