5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,5 forderte den Beschwerdeführer auf, mitzuteilen, ob er persönlich Beschwerde führt oder ob sich die Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft als Beschwerdeführende am Verfahren beteiligen wollen. Zudem führte es den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Aufgrund einer entsprechenden Aufforderung durch die BVD ergänzte der Beschwerdeführer 7 die eingereichten Unterschriften der Mitglieder der Stockwerkeigentümergemeinschaft und Eigentümer und teilte mit, bei welchen Wohnungen die Schwellenhöhe nicht korrekt sei.