1. Der Mangel «Brandschutz; Fluchttüre aus Einstellhalle» wurde nachweislich bis am 26. Oktober 2020 erledigt und ist somit geheilt. 2. Die Mängel im Zivilschutzbereich bezüglich dem Panzer-Tor und den Fronten ZS-Einrichtungen werden als öffentlich-rechtlich unbegründet abgeschrieben. 3. Der Mangel «Brandschutz; Schwellenhöhe von max. 25 mm» wird als öffentlich-rechtlich unbegründet abgeschrieben. 4. Es werden keine Kosten gesprochen. 4. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer 7 im Namen des «Ausschusses der STOWE E.________» Beschwerde gegen die Ziffern 2 und 3 der Verfügung.