2. Aufgrund einer baupolizeilichen Anzeige vom 2. Juli 2019 eines Stockwerkeigentümers wegen Mängeln im Bereich des Brandschutzes, des Zivilschutzes sowie des hindernisfreien Bauens führte die Gemeinde zusammen mit Vertretern der Stockwerkeigentümerschaft, einem Sachverständigen Brandschutz sowie einem Sachverständigen Zivilschutz des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (ABSM) eine Ortsbegehung durch. Die Gemeinde kam in ihrem Schreiben vom 23. November 2020 zum Schluss, dass aus öffentlich-rechtlicher Sicht keine Mängel vorhanden seien und gewährte dazu den Beschwerdegegnerinnen, der Stockwerkeigentümerschaft und dem anzeigenden Stockwerkeigentümer das rechtliche Gehör.