1. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte den Beschwerdegegnerinnen mit Entscheid vom 15. Oktober 2014 die Bewilligung für das Erstellen von vier kleineren und drei grösseren Mehrfamilienhäusern und zwei gemeinsamen Tiefgaragen in der Gemeinde Kirchlindach auf den Parzellen Herrenschwanden Gbbl. Nrn. J.________, sowie von Strassenerweiterungen auf den Parzellen Herrenschwanden Gbbl. Nrn. K.________. Diese Überbauung «B.________» liegt im Geltungsbereich der Überbauungsordnung E.________.1 Die 1 Vorakten Gemeinde Dossier Nr. 2 Faszikel 2