Grundstücks Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. L.________ über ein weiteres grundbuchlich gesichertes Wegrecht.16 Mit diesen beiden Wegrechten ist der Zugang zur Liegenschaft der Beschwerdeführenden rechtlich sichergestellt. Bei der geltend gemachten Verletzung des Wegrechts handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wie die Gemeinde in der hier angefochtenen Verfügung zutreffend festgestellt hat, sind allfällige Streitigkeiten aus dieser Dienstbarkeit auf dem zivilrechtlichen Weg zu klären. 3. Zusammenfassung und Kosten