Dabei wurde den Beschwerdeführenden im südlichen Teil des Grundstücks Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. H.________ ein Durchfahrtsrecht gewährt. Eine Kopie dieser Vereinbarung wurde als Grundlageakte zum Baugesuch gelegt.14 Bezüglich Landabtausch schloss die Bauherrschaft mit der Gemeinde Oberried am Brienzersee am 9. April 1996 eine Vereinbarung ab.15 Das Wegrecht wurde zusätzlich am 27. Februar 1997 – und somit noch vor Beendigung der Bauarbeiten – im Grundbuch eingetragen. Zudem verfügt die Beschwerdeführerin 2 zu Lasten des