Da der südliche Parkplatz heute immer noch an der gleichen Lage gemäss dem bewilligten Zustand liegt, hat die Beurteilung der Baubewilligungsbehörde zur öffentlichen Ordnung weiterhin Gültigkeit und eine Neubeurteilung des Lichtraumprofils entfällt. Hinweise, dass vom südlichen Parkplatz eine Störung der öffentlichen Ordnung ausgeht, liegen ebenfalls keine vor. Die Baupolizeibehörde hat daher zu Recht keine baupolizeilichen Massnahmen angeordnet; entsprechend ist die Beschwerde diesbezüglich abzuweisen.