Der bewilligte südliche Parkplatz besteht seit nun fast 25 Jahren. Weder ist ersichtlich noch wird von den Beschwerdeführenden geltend gemacht, dass der Parkplatz in dieser Zeit örtlich verschoben wurde. Sie bringen lediglich vor, dass auf ihre Reklamation hin die Längsmarkierung des Parkplatzes reduziert wurde, während die Breite unverändert blieb. Da der südliche Parkplatz heute immer noch an der gleichen Lage gemäss dem bewilligten Zustand liegt, hat die Beurteilung der Baubewilligungsbehörde zur öffentlichen Ordnung weiterhin Gültigkeit und eine Neubeurteilung des Lichtraumprofils entfällt.