a) Südlich der Liegenschaft J.________gasse 3 (Grundstück Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. H.________) liegt ein markierter Parkplatz. Die Beschwerdeführenden bestreiten grundsätzlich das Vorliegen einer gültigen Bewilligung für diesen Parkplatz. Zudem stören sie sich an den – gemäss ihren Angaben – engen Platzverhältnissen bei der Zufahrt zu ihrer Liegenschaft J.________gasse 5 (Grundstück Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. K.________), für welche ein im Grundbuch eingetragenes Fuss- und Fahrwegrecht bestehe.