Zusammen mit den Vorakten hat die Gemeinde auch die Akten zum Baubewilligungsverfahren Nr. 831/96 aus dem Jahr 1996 (betr. Gesamtbauentscheid vom 25. April 1996) eingereicht. Nach Zustellung der Stellungnahmen reichten die Beschwerdeführenden am 24. Februar 2022 eine weitere Eingabe ein. 4. Auf die Rechtsschriften sowie die Vorakten wie auch die Akten des Baubewilligungsverfahrens Nr. 831/96 wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen