3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde Oberried am Brienzersee die Vorakten ein. Der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte stellte in seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2022 keinen Antrag. In ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2021 [recte: 2022] verweist die Gemeinde auf die Ausführungen in ihrer Verfügung vom 29. November 2021. Anträge hat sie ebenfalls keine gestellt. Zusammen mit den Vorakten hat die Gemeinde auch die Akten zum Baubewilligungsverfahren Nr. 831/96 aus dem Jahr 1996 (betr. Gesamtbauentscheid vom 25. April 1996) eingereicht.