die Gemeinde Oberried am Brienzersee eine Verfügung betr. «Baupolizeiliche Anzeige vom 4. August 2021 i.S. Autoabstellplatz auf Parzelle Nr. H.________, J.________gasse 3, 3854 Oberried». Darin stellt sie im Wesentlichen fest, dass der gelb markierte Parkplatz vor der Liegenschaft J.________gasse 3 mit Bauentscheid vom 25. April 1996 bewilligt worden sei und im Rahmen dieses Entscheids weiterhin genutzt werden könne. Zudem wies sie auf ein bestehendes Wegrecht zu Gunsten der Parzelle Nr. K.________ hin und führte aus, dass es ich dabei um eine privatrechtliche Dienstbarkeit handle und allfällige Streitigkeiten in dieser Angelegenheit auf dem zivilrechtlichen Weg zu klären seien.