Die Parzelle liegt in der Dorfkernzone.1 In ihrem Antwortschreiben vom 17. August 2021 ging die Gemeinde Oberried am Brienzersee auf die Fragen ein und stellte eine Kopie des Gesamtbauentscheids vom 25. April 1996 sowie der relevanten Baugesuchsunterlagen zu. Weiter hielt sie fest, auf Wunsch werde eine beschwerdefähige Verfügung ausgestellt. Nachdem die Beschwerdeführerin 2 mit Schreiben vom 8. September 2021 eine beschwerdefähige Verfügung verlangt hat, erliess 1 Vgl. Zonen und Nutzungsrichtplan der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee vom 8. Juni 1990, genehmigt