1. Mit Schreiben vom 4. August 2021 reichte die Beschwerdeführerin 2 eine baupolizeiliche Anzeige betr. des Autoabstellplatzes auf der Südseite des Grundstücks Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. H.________ ein. Sie führte aus, dieser Autoabstellplatz entspreche nicht den Vorschriften und verlangte ein Parkverbot auf diesem Platz. Weiter stellte sie die Frage, ob für diesen Autoabstellplatz eine Baubewilligung bestehe und ersuchte um Akteneinsicht. Die Parzelle liegt in der Dorfkernzone.1