3. Ziffer 2 der Verfügung der Gemeinde Sigriswil vom 25. November 2021 wird wie folgt geändert: «Die Erhöhung der Stützmauer im Bereich des oberen Sitzplatzes muss innert vier Monaten nach Rechtskraft dieser Verfügung von der Verfügungsadressatin 1, subsidiär von der Grundeigentümerschaft, auf eine Höhe von 1,20 m zurückgebaut werden, das Füllmaterial ist zu entfernen. Es ist eine normgerechte Absturzsicherung anzubringen. Sofern die geplante Absturzsicherung baubewilligungspflichtig ist, ist der Gemeinde vorgängig ein Baugesuch einzureichen.» Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Sigriswil vom 25. November 2021 bestätigt.