nicht schwer.42 Nach der neuen bundesgerichtlichen Rechtsprechung gilt bei unrechtmässigen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen die 30-jährige Verwirkungsfrist nicht.43 Es spielt daher keine Rolle, wann die Treppenstufen erstellt bzw. durch neue Treppenstufen aus Beton ersetzt wurden. Der Rückbau der vier Treppenstufen ist erforderlich und geeignet zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes und zumutbar. f) Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 und 2 haben die Entfernung der Treppenstufen auf ihrem Grundstück zu dulden. 9. Kosten und Weiteres