der Beschwerdeführerin 1, welche in diesem abgetrennten «Spickel» das Gras der Nachbarparzelle mäht.41 Steile Hänge, die schwierig zu mähen sind, gibt es vielerorts. Praktische Vorteile begründen noch keine Zonenkonformität nach Art. 16a RPG. Die vier Treppenstufen sind in der Landwirtschaftszone somit nicht zonenkonform. Die Gemeinde war angesichts der klaren Ausgangslage nicht verpflichtet, für diese vier unrechtmässig erstellten Treppenstufen eine materielle Beurteilung des AGR einzuholen.