c) Die kleine Treppe führt über die Parzellengrenze bis auf das Nachbargrundstück Nr. Q.________. Soweit die Beschwerdeführerin 1 dies in ihrer Beschwerdeantwort nun zu bestreiten scheint, ist ihr nicht zu folgen. Auf dem Luftbild des Grundstück-Informationssystems ist klar ersichtlich, dass sich die Treppe teilweise auf der Parzelle Nr. Q.________ befindet, was auch anlässlich der Grenzüberprüfung durch den Geometer festgestellt wurde.39 Die Treppenstufen, welche auf dem Grundstück Nr. Q.________ und damit in der Landwirtschaftszone liegen, betreffen die Nutzungsordnung und sind daher baubewilligungspflichtig (Art. 22 BauG, Art. 7 Abs. 1 BewD).