a) Im obersten, nördlichen Bereich der Parzelle Nr. L.________ führt eine kleine Treppe bis auf die Nachbarparzelle Nr. Q.________, die in der Landwirtschaftszone liegt. Die Gemeinde ord- 16/21 BVD 120/2021/97 nete als Wiederherstellungsmassnahme an, dass die Treppenstufen, die in der Landwirtschaftszone liegen (vier Treppenstufen) entfernt werden müssen.