f) Etwas anders stellt sich die Situation bei der oberen Ebene dar. Das montierte Geländer stellt auch hier keine normgerechte Absturzsicherung dar. Es ist aber immerhin geeignet, Personen, namentlich Kinder, die zwischen den Blumentöpfen durchgehen oder herumrennen, vor einem versehentlichen Absturz zu bewahren. Das Geländer bietet einen gewissen Schutz. Die Absturzhöhe beträgt bei der oberen Ebene aktuell rund 1,7 m. Ein Benützungsverbot bedeutet eine erhebliche Einschränkung in der Gartennutzung. Angesichts der wesentlich geringeren Absturzhöhe bei der oberen Ebene kann das Benützungsverbot dort nicht mehr als verhältnismässig bezeichnet werden.