e) Die Höhe der erstellten Geländer und die Materialisierung der Seile sind nicht bekannt und lassen sich aus den eingereichten Fotos ─ von eher schlechter Bildqualität ─ nicht zuverlässig eruieren. Wie die Gemeinde zu Recht vorbringt, stellen die Geländer mit den grossen Zwischenräumen und den übersteigbaren Seilen keine normgerechte Absturzsicherung dar. Als definitive Absturzsicherung genügen sie nicht. Was die Sicherheitsgefahr bei der unteren Ebene anbelangt, ist der Gemeinde vollumfänglich zuzustimmen. Das filigrane Geländer mit den grossen Öffnungen vermag auch zusammen mit dem niedrigen, übersteigbaren Holzgeländer nicht als provisorische Absturzsicherung zu genügen.