Ebene Geländer mit fünf feinen, waagrecht gezogenen Seilen anbringen. Sie beantragt erneut die Aufhebung der Benützungsverbote. Die Gemeinde beantragt, die vorsorglichen Benützungsverbote seien aufrechtzuerhalten. Die Geländer seien leicht bekletterbar und wiesen zu grosse Öffnungen auf. Sie entsprächen den Normen nicht und genügten aus ihrer Sicht auch nicht als provisorische Absturzsicherung. Es bestehe weiterhin ein gefährlicher Zustand; die Sicherheit für Menschen, insbesondere Kinder, Tiere und Sachwerte sei nicht gewährleistet.