7. Benützungsverbot für die Sitzplätze a) Die Gemeinde erliess für die Bereiche der oberen und unteren Sitzplätze sofort vollstreckbare Benützungsverbote, die bis auf weiteres gelten, bis eine normkonforme Absturzsicherung bewilligt und erstellt ist. Es handelt sich um vorsorgliche, zeitlich begrenzte Massnahmen.