e) Beim unteren Sitzplatz beträgt die Absturzhöhe ab oberkant Betonstützmauer rund 3 m. Auf der Betonstützmauer besteht das ursprüngliche Holzgeländer noch. Da die Querlatten leicht übersteigbar sind, genügt dieses Geländer auch nach der Entfernung der Betonwinkelemente und Terrainerhöhung nicht den Anforderungen an eine normgerechte Absturzsicherung. Ein Sturz aus dieser Höhe kann schwerwiegende Folgen haben. Es besteht eine Sicherheitsgefahr für Menschen und Tiere. Ein normgerechtes Geländer gemäss der SIA Norm 358 ist unabdingbar.