bestanden. Dieser Zustand habe über viele Jahre bestanden und sei von der Gemeinde akzeptiert worden. Beim oberen Sitzplatz seien Pflanzentröge von 43 cm Höhe und 28 cm Tiefe rund 15 cm vor der Mauerkante platziert. Zusammen mit den Pflanzen ergebe sich eine Höhe von ca. 1 m. Dies genüge nach der SIA Norm 358 und der Fachbroschüre der BfU. Die Terrasse werde nur von zwei Personen benutzt, der untere Sitzplatz werde nur zur Wartung der Warmluftheizung betreten. Dort bestehe zudem eine Abschrankung. Es gebe keine Gefährdung für Menschen und Tiere oder für Sachwerte. Eine allfällige Abschrankung wäre zudem nicht baubewilligungspflichtig. Gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst.