b) Die Beschwerdeführerin 1 rügt, der Sitzplatz beim Haus sei ohne Absturzsicherung bewilligt worden. Bei der Bauabnahme hätte die Gemeinde erkennen können, dass eine Absturzsicherung fehle. Auch beim früheren Gemüsegarten auf der Römersteinmauer habe keine Abschrankung 31 Baureglement 2020 der Einwohnergemeinde Sigriswil, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 12. Februar 2019 (GBR). Die erste öffentliche Auflage erfolgte vom 2. August bis 1. September 2016. Das GBR hatte ab diesem Zeitpunkt Vorwirkung (vgl. Art. 36 BauG).