Bei der unteren Ebene ist die Entfernung der Betonwinkel und des Füllmaterials erforderlich und geeignet, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Die Massnahmen sind auch zumutbar. Die auf 1,20 m zurückzubauende Römersteinmauer kann anderweitig stabilisiert werden. 6. Absturzsicherungen