So bedeutet die Abnahme der Wärmepumpe und Solaranlage nicht, dass der Gemeindeangestellte das Grundstück noch auf allfällige unbewilligte Vorhaben hätte überprüfen müssen. Vorliegend ist fraglich, ob die Gemeinde eine allfällige Mehrhöhe bei der Römersteinmauer ohne weiteres hätte erkennen können und müssen, ist die Römersteinmauer doch deutlich von der Strasse zurückversetzt und liegt erhöht hinter dem Garten der Beschwerdeführenden 2 und 3. Vor der Römersteinmauer befand sich ausserdem eine Bepflanzung, so dass sie kaum aufgefallen sein dürfte.26 Die Frage kann jedoch offen bleiben.