Die Beschwerdeführenden 2 und 3 bringen insbesondere Sicherheitsbedenken wegen der eingebauten Füllmenge vor. Die Parzelle liege in der Gefahrenzone blau und es gebe Hangrutsche. Es bestehe einerseits die Gefahr, dass Teile der aufgestockten Römersteinmauer sowie deren Füllmaterial auf ihr Grundstück falle. Andererseits bestehe das Risiko, dass die Betonstützmauer der Mehrbelastung mit sieben Betonwinkelelementen und dem Füllmaterial von ca. 20 Tonnen auf die Dauer nicht standhalte. Es sei kein Belastungsgutachten erstellt worden. Sie lebten in ständiger Angst. Früher habe das Regenwasser durch die Sickerleitung abfliessen können.