was ein Volumen von weniger als 10 m3 ergibt. War die Auffüllung nicht auf der ganzen Breite erforderlich (siehe nachstehend), liegt das eingebaute Materialvolumen klar unter 10 m3. Die Aussage der Beschwerdeführerin 1, dass 9,9 m3 Material eingebracht worden seien,22 scheint glaubhaft. Die Terrainerhöhung darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden.