Definitive Massnahmen: − Rückbau der Treppenstufen, soweit in der Landwirtschaftszone liegend und nicht länger als 30 Jahre bestehend. − Rückbau der Höhe der Stützmauer auf den ursprünglichen Zustand, d.h. Beseitigung der Erhöhung um 10 bis 15 cm, Entfernung des Füllmaterials. − Rückbau des Betonwinkels und der Terrainerhöhung (Beseitigung des Füllmaterials) beim unteren Sitzplatz. 10 Archivdossier 55/78 der Gemeinde 11 Vgl. Plan und Skizze in Beilage 12 zur Eingabe der Beschwerdeführenden 2 und 3 vom 21. März 2022; Foto in Bei-