Der Gartenteil der Beschwerdeführerin 1 ist seinerseits in zwei Hauptebenen gegliedert. Bei der unteren Gartenebene liess die Beschwerdeführerin 1 das vorbestehende Terrain um rund 55 cm anheben.12 Zu diesem Zweck wurden Betonwinkel an der Mauerkrone der Betonstützmauer angebracht und mit Schotter und Kies aufgefüllt. Das Holzgeländer ragt nun noch rund 47 cm über das neue Terrain. Auf dieser unteren Ebene ist ein kleiner Sitzplatz eingerichtet (unterer Sitzplatz). Die zweite (obere) Ebene wird durch eine Stützmauer aus Römersteinen gebildet, die auf gleicher Höhe endet wie die befestigte Terrasse vor dem Haus.