Für die Frage, seit wann die Treppenstufen in der Landwirtschaftszone (auf Parzelle Nr. Q.________) bestehen, stützte sich die Gemeinde in der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung auf Luftaufnahmen der Swisstopo von 2002 und 2004, die sie in den Erwägungen mit Quellenangabe abbildete. Obwohl es sich um Luftbilder handelt, die im Internet für jedermann öffentlich zugänglich sind, mussten die Parteien nicht damit rechnen, dass im Entscheid darauf abgestellt wird. Die Gemeinde hätte die Parteien darüber konkret informieren müssen, damit sie sich dazu äussern können, sofern sie dies als notwendig erachten.