c) Die Beschwerdeführerin 1 bestreitet die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden 2 und 3. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 wurden in der angefochtenen Verfügung als Miteigentümer des Grundstücks Nr. L.________ subsidiär in die Pflicht genommen. Dadurch sind auch sie beschwert. Sie wehren sich jedoch nicht gegen die Rückbaupflicht, sondern beantragen im Gegenteil eine weitergehende Wiederherstellung bei der oberen Stützmauer auf 1,20 m. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 sind als Nachbarn und Miteigentümer durch das Bauvorhaben in schutzwürdigen Interessen betroffen und können daher als Anzeiger Parteistellung beanspruchen (Art. 46 Abs. 2 Bst. a BauG und Art. 65 VRPG5).6