12. Das Rechtsamt gab erneut Gelegenheit zur Stellungnahme und ersuchte die Gemeinde, sich zur beantragten Aufhebung des Benützungsverbotes zu äussern. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 17. August 2022, die vorsorglichen Benützungsverbote seien aufrechtzuerhalten. Im Weiteren hält sie an ihren bereits gestellten Rechtsbegehren fest. Die Beschwerdeführerin 1 äusserte sich mit Eingabe vom 15. August 2022. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 beantragen mit Eingabe vom 16. August 2022, das Betretungsverbot für die Sitzplätze müsse bestehen bleiben. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten liessen sich nicht vernehmen.