10. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 reichten am 21. März 2022 und 13. April 2022 unaufgefordert Eingaben ein. Zu letzterer replizierte die Beschwerdeführerin 1 mit Eingabe vom 25. April 2022. 11. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 und 2 nahmen mit Eingabe vom 20. April 2022 Stellung und beantragen, dass die Treppenstufen auf ihrer landwirtschaftlichen Parzelle Nr. Q.________ bestehen bleiben sollen. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 3 bis 14 beantragen mit Stellungnahme vom 28. April 2022, beide Beschwerden seien abzuweisen und die Verfügung der Gemeinde sei zu bestätigen.