Die Beschwerdegegner 1 und 2 / Beschwerdeführenden 2 und 3 (nachfolgend Beschwerdeführende 2 und 3) äusserten sich mit Beschwerdeantwort vom 11. Februar 2022 und beantragen sinngemäss die Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin 1. 9. Mit Zwischenverfügung vom 3. März 2022 wies das Rechtsamt der BVD den Antrag der Beschwerdeführerin 1 auf Aufhebung der vorsorglichen Benützungsverbote und ihr Gesuch um Erteilung der der aufschiebenden Wirkung ab. Das Rechtsamt beteiligte die Grundeigentümer der Grundstücke Sigriswil Gbbl. Nrn. G.________ und Q.________ von Amtes wegen am Verfahren und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.