3/21 BVD 120/2021/97 bote betreffend, die aufschiebende Wirkung zu entziehen, respektive sei der Antrag auf Erteilung der Suspensivwirkung abzuweisen. Die Beschwerdegegnerin 3 / Beschwerdeführerin 1 (nachfolgend Beschwerdeführerin 1) beantragt mit Eingabe vom 11. Februar 2022, die Beschwerde der Beschwerdeführenden 2 und 3 sei abzuweisen.