3. Das Anbringen eines Betonwinkels zusammen mit der Erhöhung des Terrains im Bereich des unteren Sitzplatzes (Standort Wärmepumpe) muss von der Verfügungsadressatin 1, subsidiär von der Grundeigentümerschaft, innert vier Monaten nach Rechtskraft dieser Verfügung auf den ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden, d.h. der Betonwinkel ist zu beseitigen und das Füllmaterial (Kies) ist zu entfernen. Des Weiteren wird für diesen Bereich per sofort ein Benützungsverbot erlassen. Das Benützungsverbot gilt bis auf weiteres, d.h. bis eine normgerechte Absturzsicherung bewilligt und erstellt, und ist sofort vollstreckbar.»