2. Die Erhöhung der Stützmauer im Bereich des oberen Sitzplatzes muss innert vier Monaten nach Rechtskraft dieser Verfügung von der Verfügungsadressatin 1, subsidiär von der Grundeigentümerschaft, auf den ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden, d.h. die Erhöhung der Mauer im Umfang von 10 bis 15 cm ist zu beseitigen und das Füllmaterial (Pflastersteine und wohl auch Kies) ist zu entfernen. Des Weiteren wird für diesen Bereich per sofort ein Benützungsverbot erlassen. Das Benützungsverbot gilt bis auf weiteres, d.h. bis eine normgerechte Absturzsicherung bewilligt und erstellt ist, und ist sofort vollstreckbar.