4. Am 20. Juli 2021 und 17. August 2021 erkundigte sich die Verwalterin der Stockwerkeigentümergemeinschaft H.________str. 38 (Parzelle Nr. G.________) nach dem Stand des Verfahrens und bat um Informationen, damit die Stockwerkeigentümergemeinschaft über das weitere Vorgehen beschliessen könne. Die Gemeinde teilte mit, dass im laufenden Verfahren keine Auskunft erteilt werden könne. 5. Am 25. November 2021 erliess die Gemeinde Sigriswil gegenüber der Beschwerdeführerin 1 («Verfügungsadressatin 1») und den Beschwerdeführenden 2 und 3 («Verfügungsadressaten 2») eine Wiederherstellungsverfügung mit folgendem Inhalt: