___, ohne dass das Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer vorliege. Mit Schreiben vom 9. Februar 2020 gelangte ein Vertreter der Erbengemeinschaft I.________, Miteigentümer der Parzelle Nr. G.________, an die Gemeinde und erklärte, dass sie mit dem Überbau nicht einverstanden seien. Er bat die Gemeinde, die Bauten auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen.