2. Am 6. November 2019 reichten die Beschwerdeführenden 2 und 3 bei der Gemeinde eine baupolizeiliche Anzeige ein. Sie rügten insbesondere, die Beschwerdeführerin 1 habe ohne Baubewilligung das Terrain des unteren Sitzplatzes um 50 bis 60 cm erhöht, seitlich eine betonierte Treppe und für den oberen Sitzplatz eine ca. 2 m hohe Gartenmauer aus Römersteinen erstellen lassen. Die Bauten ragten teilweise auf ihr Grundstück Nr. L.________1 sowie auf das Nachbargrundstück Nr. G.________, ohne dass das Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer vorliege.