Demzufolge wird die Beschwerde gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und die Baupolizeibehörde der Gemeinde Seedorf angewiesen, bis 18. Juli 2022 die erforderlichen Abklärungen an die Hand zu nehmen. Danach hat die Gemeinde das Baupolizeiverfahren mit einer anfechtbaren und begründeten Verfügung abzuschliessen. Das Regierungsstatthalteramt Seeland ist mit Kopien sämtlicher Verfügungen in dieser Sache zu bedienen.