Die Beurteilung von Alltagslärm dürfte in der Regel nicht ohne Bericht der kantonalen Fachstelle möglich sein. Die kantonale Fachstelle für Alltagslärm ist die Kantonspolizei (Art. 3 Abs. 2 Bst. e KLSV14) mit der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik.