a) Es gilt zunächst zu klären, welchen Inhalt die Baupolizeianzeigen der Beschwerdeführenden gehabt haben. Klar ist, dass sich diese Anzeigen gegen den Gastronomiebetrieb «B.________» gerichtet haben. Klar ist auch, dass insbesondere die einmal pro Woche durchgeführten Livemusik-Events Anlass zu den Klagen gaben. In der Anzeige vom 7. Juni 2021 an die Gemeinde Seedorf wird jedoch auch unabhängig von den Livemusik-Events gerügt, neu werde anstelle einer herkömmlichen Dorfbeiz ein Pub betrieben. Dies sei nicht zonenkonform, weise die erforderlichen Parkplätze nicht aus und entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Lärmschutz.